Ein Heilpraktiker für Psychotherapie ist ein heilkundlicher Freiberufler mit staatlicher Zulassung und Erlaubnis! Das ortsansässige Gesundheitsamt hat nach bestandener Prüfung dem Heilpraktiker für Psychotherapie die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde für die Psychotherapie erteilt!
Die Heilpraktiker für Psychotherapie nehmen nicht an der Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen teil. Die gesetzlichen Krankenkassen erkennen den Heilpraktiker grundsätzlich nicht an!
Somit unterliegen die Heilpraktiker auch nicht den Mitbestimmungsregelungen der gesetzlichen Krankenkassen und sie agieren in der Therapievorgabe frei in ihrer Heilkunst!
Kostenträger und deren Erstattungsfähigkeit:
Der Selbstzahler!
Als Privatpatient oder als Selbstzahler zahlt der Patient die Behandlungen in eigener Verantwortung selbst und hier stehen natürlich alle Leistungen exklusiv zur Verfügung!
Eine steuerliche Absetzung für heilkundliche Leistungen ist dabei möglich! Wie das zu bewerkstelligen ist wird dem Patienten im Behandlungsprozess vermittelt!